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SWI 12, Dezember 2003, Seite 572

EuGH: Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Lotteriegewinnen verstößt gegen Dienstleistungsfreiheit

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-42/02 Lindman hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die einkommensteuerliche Erfassung von Gewinnen aus in anderen Mitgliedstaaten veranstalteten Lotterien durch einen Mitgliedstaat mit der Dienstleistungsfreiheit des Art. 49 EG im Einklang steht, wenn Gewinne aus in dem betreffenden Mitgliedstaat veranstalteten Lotterien von der Einkommensteuer befreit sind. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Frau Lindman, einer auf den Åland-Inseln (Finnland) wohnhaften finnischen Staatsangehörigen, und dem finnischen Beschwerdeausschuss in Steuersachen betreffend die Besteuerung eines von Frau Lindmann erzielten schwedischen Lotteriegewinnes. Diesem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Frau Lindman gewann am 1.000.000 SEK bei der Ziehung einer Lotterie der Gesellschaft AB Svenska Spel, die in Stockholm (Schweden) stattfand. Sie hatte ihren Gewinnschein bei einem Aufenthalt in Schweden gekauft. Dieser Lotteriegewinn wurde seitens der finnischen Finanzverwaltung für das Jahr 1998 als steuerbares Erwerbseinkommen angesehen und unterlag der finnischen Einkommensteuer, der Kommunalsteuer für die Gemeinde, in der Frau Lindman wohnte, de...

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