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SWI 12, Dezember 1997, Seite 535

Steuerliche Behandlung luxemburgischer Basisgesellschaften

Gründet eine österreichische Kapitalgesellschaft in Luxemburg eine 100%ige Tochtergesellschaft, wobei die täglichen Geschäfte an eine professionelle luxemburgische Managementgesellschaft delegiert werden sollen und das Leitungsorgan der Tochtergesellschaft (der Verwaltungsrat) durch Mitarbeiter der österreichischen Muttergesellschaft besetzt wird, dann reichen diese Angaben nicht aus, um zu entscheiden, ob die Einkünfte der luxemburgischen Tochtergesellschaft der österreichischen Besteuerung unterliegen. Ein solches Besteuerungserfordernis kann sich insbesondere dann ergeben, wenn das zuständige Finanzamt bei der Sachverhaltsbeurteilung zu einem der folgenden Ergebnisse gelangt:

- Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung liegt in Österreich (z. B. in den Räumen der Muttergesellschaft); die luxemburgische Tochtergesellschaft ist folglich in Österreich "ansässig" und unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht; oder

- die luxemburgische Tochtergesellschaft ist in Wahrheit funktionslos, z. B. weil sie Briefkasteneigenschaft hat und daher gar nicht in der Lage ist, Leistungen zu erbringen (). Nach Z 2.26 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖFV Nr. 114/...

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