Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 12, Dezember 2008, Seite 579

EuGH: Befreiung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung auch für Dachverbände anwendbar

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-253/07, Canterbury Hockey Club, hatte sich der EuGH mit der Auslegung der in Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. m der 6. MwSt-RL geregelten Steuerbefreiung für in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbringen, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben, zu befassen. Diese Auslegungsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Canterbury Hockey Club und dem Canterbury -Ladies Hockey Club (im Folgenden zusammen: Hockey Clubs) und den Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs (im Folgenden: Commissioners) wegen Mehrwertsteuer, die die England Hockey Limited (im Folgenden: England Hockey) auf von ihr erhobene Beiträge, für die sie Dienstleistungen an die Hockey Clubs erbringt, in Rechnung stellt, während diese Leistungen nach Auffassung der Hockey Clubs von der Mehrwertsteuer zu befreien sind.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Hockey Clubs sind Sportvereine, die ihren Mitgliedern vorbehalten sind und die mehrere Hockeymannschaften stellen. Ihre Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag als Gegenleistung für ihre Mitgliedschaftsrechte. Sie...

Daten werden geladen...