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SWI 12, Dezember 2014, Seite 589

Auslegung von Gesetzen im internationalen Steuerrecht

Gosch (IStR 2014, 689 ff.) beschäftigt sich mit der Auslegungshoheit der Richter im internationalen Steuerrecht. Als Richtschnur für die Auslegung benennt er das OECD-MA und die das OECD-MA flankierenden Musterkommentierungen, die allerdings allenfalls ergänzende Auslegungshilfsmittel seien und zudem unter dem Vorbehalt des Gesetzes stünden. Bedeutsam seien zudem auch die Vorbehalte einzelner Staaten (reservations und observations) sowie Konsultationsabkommen auf der Basis von Art. 25 Abs. 3 OECD-MA. Das Ziel von DBA liege in der Vermeidung einer Doppelbesteuerung, die allerdings in einzelnen Fällen auch zu einer Doppelnichtbesteuerung führe. Eine solche Nichtbesteuerung widerspreche teilweise dem Gleichheitsgedanken. Ein weiterer häufiger Streitpunkt seien abkommensrechtliche Diskriminierungsverbote, die den Gerichten die Möglichkeit bieten, Normen des nationalen Rechts nicht einzuhalten. Abschließend geht Gosch auf Probleme des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs und auf das Verständigungsverfahren ein. Das von den Steuerbehörden eingeleitete Verständigungsverfahren nach Art. 25 Abs. 2 OECD-MA sieht er als bedenklich an, weil der Steuerpflichtige nur Drittbetroffener und d...

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