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SWI 12, Dezember 2012, Seite 553

EuGH: Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen als unselbständige Nebenleistungen zur Vermietung

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-392/11, Field Fisher Waterhouse, hatte sich der EuGH mit der Reichweite der Mehrwertsteuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken zu befassen. Diese Rechtsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Field Fisher Waterhouse LLP (im Folgenden: FFW) und den Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs (im Folgenden: Commissioners) über die Erstattung der Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen, die mit von FFW gemieteten Geschäftsräumen zusammenhängen.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: FFW ist eine Kanzlei von Rechtsanwälten, die in London Büroräume angemietet hat. Der zwischen FFW und ihrem Vermieter geschlossene Mietvertrag sieht vor, dass die Räumlichkeiten gegen Entrichtung von drei Arten von Mietzahlungen vermietet werden. Diese beziehen sich S. 554erstens auf den Besitz der Geschäftsräume, zweitens auf den auf FFW entfallenden Anteil an den Versicherungskosten für das Gebäude und drittens auf die Dienstleistungen, die zu erbringen der Vermieter nach diesem Vertrag verpflichtet ist. Diese dritte Art von Mietzahlungen besteht in einem Entgelt für die Erbringung von Dienstleistungen (im Folgenden: Dienstlei...

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