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SWK 35-36, 20. Dezember 2016, Seite 1489

Senkung der Körperschaftsteuer

SWK-Leser Dr. Ernst Köllerer aus Marchtrenk schreibt uns zur Debatte über eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes:

„Wenn man in der einsetzenden Debatte über eine Senkung der Körperschaftsteuer von einem Vorschlag der Industriellenvereinigung liest, dass ausgeschüttete Gewinne weiterhin mit 25 % versteuert werden sollen und nur die Steuer auf im Unternehmen bleibende Gewinne gesenkt werden soll, muss man zunächst überlegen, wie dies gemeint sein kann. Denn aus Kapitalgesellschaften ausgeschüttete Gewinne werden bekanntlich seit heuer mit 27,5 % Kapitalertragsteuer besteuert. Vorher wird der Gewinn in der Kapitalgesellschaft mit 25 % Körperschaftsteuer belastet. Der Vorschlag muss also so gemeint sein, dass auch schon für die von der Gesellschaft zu zahlende Körperschaftsteuer zwei Sätze gelten sollen, etwa die von der Industriellenvereinigung vorgeschlagenen 12,5 % für nicht ausgeschüttete Gewinne und wie bisher 25 % Körperschaftsteuer für dann auszuschüttende Gewinne. Für diese kämen wie bisher 27,5 % Kapitalertragsteuer dazu. Das wäre eine grundlegende, abwicklungstechnisch aufwendige und überdies sinnlose Systemänderung, denn die Unterscheidung zwischen der Besteuerung des Gesa...

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