Rosenkranz/Kahl (Hrsg)

AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4276-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Rosenkranz/Kahl (Hrsg) - AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 19 Ladungen

Claudia Drexel

Materialien

BGBl 1991/51 (WV); BGBl I 2008/5 (RV 294 AB 365 23. GP); BGBl I 2013/33 (RV 2009 AB 2112 24. GP).

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentierung
A.
Voraussetzungen der Ladung
13
B.
Form und Inhalt der Ladung
47
C.
Ausnahmen von der Pflicht zur Befolgung der Ladung
8
D.
Rechtsfolgen der Nichtbeachtung der Ladung
911
E.
Rechtsschutz
12, 13
II.
Judikatur
A.
Inhalt der Ladung
E1E11
B.
Notwendigkeit des Erscheinens der Partei vor der Behörde
E12E22
C.
Beschränkung der Ladungsbefugnis auf den Amtsbereich der Behörde
E23E28
D.
Hinderungsgründe
1.
Allgemeines
2.
Krankheit
E31E34
3.
Sonstige Verhinderungen
E35E40
E.
Ladungsbescheide
1.
Androhung von Zwangsmitteln
E41E54
2.
Zustellung zu eigenen Handen
E55E59
F.
Rechtsfolgen
E60E69
G.
Verzicht der Behörde auf die Befolgung der Ladung
E70E73

I. Kommentierung

A. Voraussetzungen der Ladung

1

Mittels einer Ladung kann die Behörde das Erscheinen einer Partei oder ihres Vertreters, aber auch anderer Personen, wie etwa Beteiligter oder Zeugen, verlangen. Eine Ladung ist nur zulässig, wenn das Erscheinen entwed...

AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.