Grafeneder

Personalverrechnung im Baugewerbe

5. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3540-8

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Personalverrechnung im Baugewerbe (5. Auflage)

S. 141

8.1. Allgemeines

In diesem Teil wird die Abrechnung von laufenden Bezügen für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge behandelt.

Die Abrechnung für andere Dienstnehmergruppen (z.B. geringfügig beschäftigte Dienstnehmer) und für bestimmte Bezugsbestandteile (z.B. Überstunden, Sonderzahlungen) wird in späteren Teilen besprochen.

Laufende Bezüge sind Bezüge, die während der normalen Lohnzahlungszeiträume laufend verdient werden.

Das Abrechnungsschema für laufende Bezüge umfasst im Regelfall:

8.2. Abrechnungsperioden

Den Zeitraum, für den der Bezug des Dienstnehmers abgerechnet wird, bezeichnet man als Abrechnungsperiode.

Man unterscheidet dabei:

S. 1428.3. Grundbezug

Unter dem Grundbezug versteht man die laufende Geldleistung, deren Höhe durch den anzuwendenden Kollektivvertrag bzw. durch eine Einzelvereinbarung festgelegt ist und die sich aufgrund der für das Dienstverhältnis geltenden Normalarbeitszeit bzw. vereinbarten Teilarbeitszeit ergibt.

Die gesetzlich geregelte Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Einige Kollektivverträge sehen jedoch eine geringere Normalarbeitszeit vor, wie z.B. der Kollektivvertrag für Baugewerbe und Bauindustrie (Angestellte und Arbeiter) mit 39 Stunden pro Woche.

Bei vereinbartem Stundenlohn bzw. Wochenlohn und bei der Abrechnung einer gebrochenen Abrechnungsperiode ist der Grundbezug gesondert zu ermitteln. Bestimmt der anzuwendende Kollektivvertrag keine Umrechnungsvariante, ist

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