Kovar/Wahrlich/Zorman (Hrsg)

Übertragung und Vermietung von Immobilien

4. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4647-3

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Übertragung und Vermietung von Immobilien (4. Auflage)

S. 99Grundbucheintragungsgebühr – saniert und doch eine Baustelle?

Philip Vondrak

S. 1001. Einleitung

Bis war die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr (für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch) harmonisiert. § 26 GGG idF BGBl I 2001/131 normierte, dass […] der für die Berechnung der Eintragungsgebühr maßgebende Wert […] mit dem Betrag anzusetzen […]ist,[…] der der Ermittlung der Grunderwerbsteuer oder Erbschafts- und Schenkungssteuer zugrunde zu legen wäre;“.

Durch die Grundbuchsgebührennovelle wurden Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr voneinander entkoppelt. Für die Bemessung der Eintragungsgebühr ist seit diesem Zeitpunkt die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer irrelevant. Das GGG normiert – ohne ersichtlichen Grund – eine eigenständige Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühr.

Sowohl das GrEStG als auch das GGG wurden seit damals mehrfach geändert. Zuletzt wurde das GrEStG im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2015/2016 einer umfassenden Änderung unterzogen.

Auch danach bestehen zahlreiche Unterschiede zwischen der Bemessungsgrundlage nach GrEStG bzw nach GGG bei der Übertragung von Grundstücken.

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