Rechnungswesen, Steuern und Betriebswirtschaft in der Bauwirtschaft

1. Aufl. 2013

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Rechnungswesen, Steuern und Betriebswirtschaft in der Bauwirtschaft (1. Auflage)

S. 1738. Wirtschaftsprüfung

S. 1738.1. Grundlagen der Wirtschaftsprüfung

Kraft Gesetz, konkret gemäß § 268 UGB, besteht für eine Vielzahl von Unternehmen, nicht nur in der Baubranche, die Verpflichtung, ihren erstellten Jahresabschluss einer Prüfung durch einen gesetzlich befugten Abschlussprüfer zu unterziehen. So unterliegen sämtliche Aktiengesellschaften, unabhängig von ihrer Größe, dieser Prüfungspflicht. Für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung richtet sich die Pflicht hingegen grundsätzlich nach den Größenmerkmalen gemäß § 221 UGB, wodurch sich eine Einteilung in kleine, mittelgroße und große Gesellschaften ergibt:

Mittelgroße und große Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben sich immer einer Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer zu unterziehen. Kleine GmbHs hingegen haben dieser Verpflichtung nur dann nachzukommen, wenn sie einen gesetzlichen Aufsichtsrat bestellen müssen. Auch Personengesellschaften sind nur dann per Gesetz zur Durchführung einer Abschlussprüfung angehalten, wenn kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Nach gesetzlichen Vorschriften verpflichtend zu erstellende Konzernabschlüsse sind hingegen wiederum immer als prüfungspflichtig zu betrachten.

Wird ...

Rechnungswesen, Steuern und Betriebswirtschaft in der Bauwirtschaft

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