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Vergebührung von Mietverträgen

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4766-1

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Vergebührung von Mietverträgen (1. Auflage)

S. 46

13.1. Selbstberechnung durch den Bestandgeber

Für Bestandverträge besteht für den Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw), der im Inland

  • einen Wohnsitz,

  • den gewöhnlichen Aufenthalt,

  • seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält,

die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr selbst zu berechnen.

Die errechnete Bestandvertragsgebühr ist bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich zu entrichten.

Innerhalb derselben Frist hat der Bestandgeber dem Finanzamt Österreich Dienststelle Sonderzuständigkeiten eine Anmeldung über das Rechtsgeschäft/die Rechtsgeschäfte unter Verwendung des amtlichen Vordruckes „Geb1“ zu übermitteln. Dies gilt als Gebührenanzeige.

Beispiel zu einem Bestandvertrag, Selbstberechnung durch den Bestandgeber

Die Unterzeichnung des Mietvertrags erfolgt am 15. Oktober.

Lösung

Die Selbstberechnung, Anmeldung und Einzahlung müssen bis 15. Dezember beim Finanzamt erfolgen.

13.2. Selbstberechnung durch Parteienvertreter

Der Bestandgeber kann einen der nachstehend angeführten Parteienvertreter bevollmächtigen, für ihn die Bestandvertragsgebühr zu berechne...

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