Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

12. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4667-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 179 Ersatzansprüche der Träger der Unfallversicherung

Ruth Taudes/Georg Vollmost

1

Geregelt wird der Ersatzanspruch der UVT gegenüber der SVS (als KVT). Abs 1 regelt den „umgekehrten“ Fall zu § 178, Ersatzansprüche der UVT, die diese in den ersten vier Wochen getätigt haben. Zum Ersatz ab der fünften Woche s § 178. Abs 2 sieht Ersatzansprüche der UVT für Aufwendungen für Heilbehandlungen oder wiederkehrende Geldleistungen vor, wobei einerseits auf den bereits in Abs 1 („die Aufwendungen“) geregelten Ersatzanspruch in den ersten vier Wochen und andererseits auf die Beschränkung des letzten Halbsatzes des Abs 2 hingewiesen wird.

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.