Dämon (Hrsg)

WPFG | Wertpapierfirmengesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4849-1

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Dämon (Hrsg) - WPFG | Wertpapierfirmengesetz

§ 53 Verweise und Verordnungen

Adrian Trif

Erläuterungen

Abs. 1 enthält die Anordnung, dass bei Verweisen auf andere Bundesgesetze diese grundsätzlich in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind.

Abs. 2 enthält jeweils die Anordnung, dass bei Verweisen auf Rechtsakte der Europäischen Union diese grundsätzlich in der angeführten Fassung anzuwenden sind.

Abs. 3 normiert, dass Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes bereits von dem Tag an erlassen werden dürfen, der der Kundmachung des durchzuführenden Bundesgesetzes folgt.

1

Entsprechend der Normsetzungsbefugnis als öst Gesetzgeber wird in Abs 1 auf andere Bundesgesetze dynamisch verwiesen und in Abs 2 auf europarechtliche Normen statisch. In Abs 3 wird die Möglichkeit normiert, dass Verordnungen der FMA zeitgleich mit Inkrafttreten des BGBl I 2022/237 in Kraft treten dürfen.

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