Perthold/Plott

SWK-Spezial Stabilitätsgesetz 2012

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2144-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Stabilitätsgesetz 2012 (1. Auflage)

S. 93 Die „Solidarabgabe“: Änderung bei der begünstigten Versteuerung der Sonderzahlungen

1. Überblick

Im Rahmen der Diskussionen um das Spar- bzw. Konsolidierungspaket 2012 war schnell klar, dass die notwendige Entlastung des Staatshaushalts auch durch Einschränkungen bei den steuerlichen Begünstigungen erreicht werden soll. Die Regierungsparteien einigten sich letztlich darauf, die begünstigte Besteuerung der Sonderzahlungen (sonstige Bezüge i. S. d. § 67 Abs. 1 EStG) mit 6 % bei hohen Einkünften nicht mehr voll zuzugestehen. Unter dem Schlagwort „ Solidarabgabe“ wird im Rahmen des 1. StabG 2012 daher als befristete Maßnahme ein eigener progressiver Tarif für sonstige Bezüge festgelegt. Korrespondierend dazu wird der Gewinnfreibetrag für die Selbständigen an die Änderung der Besteuerung sonstiger Bezüge angepasst.

2. Begriff der sonstigen Bezüge

Der Begriff des sonstigen Bezugs wird im EStG nicht näher definiert. § 67 EStG spricht von „sonstigen, insbesondere einmaligen Bezügen“. Der Begriff „sonstige Bezüge“ umfasst aber nicht nur Geld-, sondern auch Sachbezüge, sofern sie nicht laufend geleistet werden.

Bei einem sonstigen Bezug muss es sich um einen Bezugsbestandteil handeln, den der Arbeitgeber neben dem laufenden...

Daten werden geladen...