Eisenberger/Wurzinger

StEntG | Standortentwicklungsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-2155-5

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Eisenberger/Wurzinger - StEntG | Standortentwicklungsgesetz

§ 7 Entscheidung der Bundesminister

Eisenberger/Wurzinger

EB zu § 7

Die letztendliche Entscheidung, ob ein standortrelevantes Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegt und eine Bestätigung darüber erteilt wird oder nicht obliegt gemäß Abs. 1 der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen. Sie haben bei Vorliegen von begründeten Empfehlungen, egal ob diese positiv oder negativ ausgefallen sind, zu allen standortrelevanten Vorhaben regelmäßig, jedenfalls einmal im Kalenderhalbjahr, zu entscheiden.

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass einzelnen standortrelevanten Vorhaben das besondere Interesse der Republik Österreich nicht bestätigt wird. Mit Abs. 2 soll klargestellt werden, dass auch bei Nichtvorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses der Republik Österreich an einem standortrelevanten Vorhaben, durchaus öffentliche Interessen vorliegen können, die für die Realisierung des Vorhabens sprechen. Zu denken wäre beispielsweise an ein Vorhaben, das zwar durchaus regionale Bedeutung für eine Region hat, aber diese sich nicht überregional oder in Bezug auf Investitionsvolume...

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