Ruß

Arbeitsrecht in der Praxis

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4966-5

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Arbeitsrecht in der Praxis (1. Auflage)

S. 373. Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag

3.1. Schutz vor Mobbinghandlungen

3.1.1. Fürsorgepflicht

Arbeitgeber sind dazu angehalten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Betriebsklima durch Mitarbeiter gröblich beeinträchtigt wird, insbesondere wenn deren Verhalten so weit geht, dass die Arbeitsbedingungen für andere Arbeitnehmer nahezu unzumutbar werden. Gelangen dem Arbeitgeber Gefährdungen zur Kenntnis, hat er unverzüglich auf angemessene Weise Abhilfe zu schaffen. Diese Verpflichtung resultiert aus der dem Arbeitgeber obliegenden FürsorgepflichtiSd§ 18 AngG bzw § 1157 ABGB. Schutzobjekt der Fürsorgepflicht ist die Persönlichkeit des Arbeitnehmers. Die dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis auferlegte Fürsorgepflicht hat ihren Ausgangspunkt und Kernbereich – historisch betrachtet – im Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers.

Der in § 16 ABGB statuierte Schutz der Persönlichkeitsrechte entspricht inhaltlich der Fürsorgepflicht iSd § 18 AngG bzw § 1157 ABGB. Demnach hat der Arbeitnehmer, der dem Arbeitgeber zur Sicherung seines Lebensunterhalts in einem Dauerschuldverhältnis seine Person anvertraut, Anspruch auf eine besonders sorgfältige Beachtung der aus § 16 ABGB erfließenden Persönlichkeitsrechte. Die Fürs...

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