Elisabeth Wintersberger

Die vorbeugende Maßnahme gem § 21 Abs 1 StGB

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3964-2

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Die vorbeugende Maßnahme gem § 21 Abs 1 StGB (1. Auflage)

S. 936. Der Maßnahmenvollzug als „Behandlungsvollzug“

6.1. Das Jahrtausendthema medizinische Behandlung

Die Errichtung des Wiener Narrenturms 1784 markierte nicht nur eine wichtige Station der Psychiatriegeschichte im Sinn der Einbindung der anstaltlichen „Irrenfürsorge“ in das Spitalswesen, sondern stand auch am Beginn der Entwicklung systematischer Vorschriften über die Unterbringung und Behandlung Geisteskranker.

Damit begann auch die Spezialisierung von multifunktionalen Anstalten wie Arbeits-, Zucht- und Tollhäusern zu Einrichtungen, die ausschließlich der Verwahrung der „Wahnwitzigen“ diente.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzte sich schließlich die Unterscheidung in heilbare und unheilbare Kranke durch, „der Heilzweck rückt gleichrangig neben den Verwahrungszweck.“ Obwohl über die diagnostizierte psychische Erkrankung hinaus weitere Anhaltungsgründe nicht notwendig waren – der „Wahnsinnige“ galt schlechthin als öffentliches Risiko –, war aber 1839 bereits normiert, dass der Geheilte zu entlassen sei, während allerdings ein „ungeheilter Irrer so leicht nicht aus der Anstalt gebracht werden soll, weil durch ihn die Sicherheit immer gefährdet bleibt.

Diese beiden Wurzeln, di...

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