Gerhartl

AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4140-9

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Gerhartl - AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

§ 33b Sprachliche Gleichbehandlung

Andreas Gerhartl

Übersicht


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I.
Geschlechtsneutraler Sprachgebrauch
1

I. Geschlechtsneutraler Sprachgebrauch

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Die Bestimmungen des AuslBG verwenden bisweilen, aber nicht durchgängig, sowohl die männliche als auch die weibliche Form für personenbezogene Ausdrücke. Soweit dies nicht der Fall ist, wird durch § 33b Satz 1 klargestellt, dass die Bezeichnung in der männlichen Form auch Frauen mitumfasst. Satz 2 richtet sich dagegen an die Vollzugsorgane und gilt unabhängig davon, ob im Gesetzestext geschlechtsneutrale oder (nur) männliche Formulierungen verwendet werden.

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