Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen
5. Aufl. 2022
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S. 19810.1. Gesellschafter-Geschäftsführer (UStR Rz 184 ff)
Die Gesellschafterstellung allein vermittelt keine Unternehmereigenschaft. Die Umsätze der Gesellschaft werden dieser und nicht den Gesellschaftern zugerechnet.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft ist nicht Unternehmer; seine Leistungen werden in Ausübung einer gesellschaftsrechtlichen Funktion erbracht und bewirken keinen Leistungsaustausch, sondern eine Leistungsvereinigung. Der Vorsteuerabzug für Leistungen an eine geschäftsführende Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG ist bei der KG auch dann anzuerkennen, wenn die Rechnung auf die GmbH ausgestellt wurde und die übrigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei der GmbH & Co KG vorliegen.
Auch der Obmann des Vorstandes einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, der Mitglied der Genossenschaft ist, ist in Ausübung seiner körperschaftsrechtlichen Funktion nicht Unternehmer.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist als selbstständig und somit als Unternehmer anzusehen, wenn aufgrund der Höhe seines Geschäftsanteils (50%
oder mehr) oder aufgrund gesellschaftsrechtlicher Sonderbestimmungen Gesellschafterbeschlüsse gegen seinen Willen nicht zustande kommen könn...