Geuder/Fuchs

BauR Wien | Wiener Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4553-7

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Geuder/Fuchs - BauR Wien | Wiener Baurecht

§ 9 Sonderbestimmungen

Geuder/Fuchs

(EB zur Nov LGBl 2001/36)

§ 8 Abs 8 und § 9 Abs 4 entfallen im Hinblick darauf, dass Senkgruben und Hauskläranlagen nach § 62a Abs 1 Z 15 (Art I Z 20) keiner baurechtlichen Bewilligung mehr bedürfen.

Anmerkung

1) Mit der BO-Nov LGBl 36/2001 wurde der seinerzeitige Abs 5 Abs 4 neu.

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