Aigner/Gaedke/Grabner/Tumpel

Das Auto im Steuerrecht

Ein Praxisleitfaden

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0881-5

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Das Auto im Steuerrecht (3. Auflage)

S. 271 Anhang 3

Bundesgesetz vom über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder (BGBl 1976/257 idF BGBl 1983/234, BGBl 1996/798 und BGBl I 2001/59)

§ 1

(1) Hat eine in Österreich errichtete ausländischeVertretungsbehörde Lieferungen oder sonstige Leistungenausschließlich für ihren amtlichen Gebrauch empfangen, so wird ihr auf Antrag die vom leistenden Unternehmer gemäß § 11 des Umsatzsteuergesetzes 1994, in Rechnung gestellte und von ihr bezahlteUmsatzsteuer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vergütet.

(2) Ausländische Vertretungsbehörden im Sinn dieses Bundesgesetzes sind diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen sowie ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen, die ihren Amtssitz in Österreich haben.

§ 2

(1) Der Vergütungsanspruch nach § 1 steht auch den im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitgliedern der ausländischen Vertretungsbehörden für Lieferungen oder sonstige Leistungen zu, die für ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

(2) Die Vergütung darf für das einzelne Mitglied der ausländischen Vertretungsbehörde den Gesamtbetrag von 2900 Euro im Kalender...

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