Harald Stingl

Gesamtrechtsnachfolge im Gesellschaftsrecht

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3337-4

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Gesamtrechtsnachfolge im Gesellschaftsrecht (1. Auflage)

S. 1

A. Bedeutung der Gesamtrechtsnachfolge

1. Allgemeines

Im Zuge von Transaktionen im Wirtschaftsleben soll sehr häufig nicht nur ein Wirtschaftsgut übertragen werden (zB ein Automobil, ein PC), sondern eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern, Rechten, Rechtsverhältnissen unterschiedlichster Art, meist auch mit zugehörigen Verbindlichkeiten. Anschauliche Beispiele sind die Übertragung von Unternehmen, von Betrieben, Teilbetrieben, Vermögen, Vermögensteilen oder sonstigen Sachgesamtheiten.

Nach allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen würden derartige Transaktionen üblicherweise relativ langwierige und komplexe Übertragungsakte notwendig machen. Grund dafür ist das im österreichischen Sachenrecht vorgesehene Spezialitätsprinzip zur Übertragung von Sachenrechten von einem Rechtssubjekt auf ein anderes.Spezialitätsprinzip bedeutet, dass – wenngleich Sachgesamtheiten grundsätzlich als solche Gegenstand eines Titelgeschäfts (zB Unternehmenskaufvertrag) sein können – die sachenrechtliche Verfügung (der Modus) grundsätzlich für jedes einzelne Wirtschaftsgut, Recht, Rechtsverhältnis und jede einzelne Verbindlichkeit gesondert gesetzt werden muss, und zwar unter Einhaltung jener Übertragungsform, wie ...

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