Trauner/Wakounig

Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft

Sozialversicherung, Steuern, Zoll und sonstige Abgaben

3. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2298-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft (3. Auflage)

S. 7269. Zoll

Stefan Holzapfel

9/1

Als Mitglied der Europäischen Union hat Österreich im Warenverkehr mit Drittländern (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) das Zollrecht der EU anzuwenden. Dieses besteht im Wesentlichen aus:

  • Zollkodex (ZK)

  • Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO)

  • Zollbefreiungsverordnung (ZBefrVO)

  • Gemeinsamer Zolltarif (Taric)

Ergänzt werden diese Bestimmungen durch nationale (österreichische) Gesetze und Verordnungen. Die wichtigsten sind:

  • Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG)

  • Zollrechts-Durchführungsverordnung (ZollR-DV)

  • Zollanmeldungsverordnung (ZollAnm-V 2005)

  • Zoll-Informatik-Verordnung (Zoll-Inf-V 2005)

9.1. Organisatorischer Aufbau der Zollverwaltung

Durch das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 wird den Zollämtern die Vollziehung des Zollrechts der EU zugewiesen.

In Österreich bestehen 9 Zollämter, die durch die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010 – DV, BGBl II 2010/165) eingerichtet wurden. Diese sind:

  • Zollamt Wien mit Sitz in Wien für das Bundesland Wien

  • Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien mit Sitz in Eisenstadt und in Schwechat für das Bundesland Burgenland, den politischen Bezirk Bruck an der Leitha, den Gerichtsbezirk Schwechat im politischen Bezirk Wien Umgebung sowie für den Bereich des ...

Daten werden geladen...