Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 77a Begehungen in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

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I.
Präventivdienstbetreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmer/inne/n
1, 2
II.
Begehungsmodell und Artikel VI (Beratungsdienste) der ASchG-Stammfassung
3–6
III.
Basisbetreuung (regelmäßige Begehungen)
7–10
IV.
Anlassbetreuung
11–13
V.
Anwesenheit der Beschäftigten
14
VI.
Ermittlung der Arbeitnehmerzahl
15–17
VII.
Sonderregelungen bei Ausbildung Jugendlicher und Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen
18–20

I. Präventivdienstbetreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmer/inne/n

1

§§ 77a, 78 und 78b ASchG regeln seit die Präventivdienstbetreuung in Kleinbetrieben in Form von Begehungen (statt Mindestpräventionszeiten) und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Präventionszentren (Beratungsdiensten iSd Artikels VI der ASchG-Stammfassung):

  • In kleineren Arbeitsstätten erfolgt nach § 77a ASchG die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch regelmäßige (Abs 2) und anlassbezogene (Abs 3) Begehungen der Präventivfachkräfte, die nach Möglichkeit gemeinsam stattzufinden haben.

  • § 78 ASchG regelt die möglichen Formen zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung von Arbeitsstätten mit bis ...

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