Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 13c

Christoph Wiesinger

Geplante Änderungen durch den Begutachtungsentwurf GZ 2020-0.821.452

5. § 13c wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) Bestreitet der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber der Urlaubs- und Abfertigungskasse bekannt gegebene Beendigungsart, so hat er dies binnen drei Jahren ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber der Urlaubs- und Abfertigungskasse geltend zu machen. Dasselbe gilt für einen Arbeitgeber, der die von ihm bekannt gegebene Beendigungsart bei der Urlaubs- und Abfertigungskasse bestreitet. Die gerichtliche Geltendmachung der unrichtigen Beendigungsart ist binnen vier Jahren ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig.“

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Überblick
1
II.
Beschäftigungszeiten
A.
Systematik der Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten
2
B.
Einzelne Beschäftigungszeiten (Abs 1)
1.
Beschäftigungszeiten nach § 13b
3
2.
Beschäftigungszeiten nach § 5
47
3.
Beschäftigungszeiten nach § 4 Abs 3
8, 9
C.
Voraussetzung für die Anrechnung von Beschäftigungszeiten
1.
Bestimmungen zur Beschäftigungswoche (Abs 3)
2.
Berücksichtigung nach der Art der Auflösung des Arbeitsverhältni...

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