Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 5a Zwischengeschaltetes EU-Mutterunternehmen

Oppitz/Chini

EB zu BGBl I 2021/98

Hiermit wird Art. 21b der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 umgesetzt.

Abs. 1 setzt Art. 21b Abs. 1 der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 um.

Abs. 2 setzt Art. 21b Abs. 2 der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 um.

Abs. 3 setzt Art. 21b Abs. 3 der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 um. Da als „zwischengeschaltete EU-Mutterunternehmen“ auch CRR-Kreditinstitute, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften oder CRR-Wertpapierfirmen jeweils mit Sitz in einem Mitgliedstaat in Frage kommen, wird an dieser Stelle auch auf die entsprechenden Bestimmungen in den betroffenen EU-Richtlinien verwiesen. Diese Verweise erzeugen in diesem Zusammenhang jedoch keine unmittelbare normative Wirkung, es ergibt sich daher auch keine verfassungsrechtliche Problematik betreffend die Aufnahme unmittelbarer Verweise auf Bestimmungen einer EU-Richtlinie in einem österreichischen Bundesgesetz.

Abs. 4 setzt Art. 21b Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 um. I...

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