2. Hauptstück Arbeitsrechtliche Ansprüche und Maßnahmen zu ihrem Schutz
1. Abschnitt Arbeitsrechtliche Ansprüche
§ 5. Anspruch auf Einhaltung der Arbeitszeit und der Arbeitsruhe
Für entsandte Arbeitnehmer gelten unbeschadet des anzuwendenden Rechts zwingend die Höchstarbeits- und die Mindestruhezeiten einschließlich der kollektivvertraglich festgelegten Arbeitszeit- und Arbeitsruheregelungen, die am Arbeitsort für vergleichbare Arbeitnehmer von vergleichbaren Arbeitgebern gelten.
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