Majoros/Sigmund-Akhavan Aghdam/Wichtl (Hrsg)

Handbuch für Arbeitgeber

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3284-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Handbuch für Arbeitgeber (1. Auflage)

S. 357

Die aus Arbeitsverhältnissen resultierenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien berühren mehrere Rechtsbereiche: Im Arbeitsrecht angesiedelt sind Themen zu Bestand und Inhalt von Dienstverträgen; Verletzungen dieser Verpflichtungen werden im arbeitsgerichtlichen Verfahren geregelt. Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Finanz- und Sozialversicherungsbehörden über Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge werden im Verwaltungsverfahren (Abgabenverfahren) ausgetragen. Daneben sanktionieren verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen die Einhaltung gesetzlicher Regelungen, wie insbesondere in den Bereichen Lohn- und Sozialdumping oder Arbeitnehmerschutz. Die folgenden Ausführungen sollen einen Überblick über die jeweils zuständigen Behörden und Instanzenzüge sowie die zur Anwendung kommenden Verfahrensrechte geben. Dargestellt wird auch der Verfahrensablauf einer Gemeinsamen Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen (GPLB) aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht und die daraus allenfalls resultierenden Abgaben- und Verwaltungsverfahren.

24.1. Das arbeitsgerichtliche Verfahren

24.1.1. Allgemeine Grundsätze der gerichtlichen Zuständigkeit

Die Organisation der Gerichtsbarkeit ist in mehreren Instanzen gegliedert. In erster Instanz entscheidet (je nach Zuständigkeit) das örtlich und sachlich zuständige Bezirks- oder Landesgericht (mit Besonderheiten in Arbeits- und Sozialrechtssachen und Handelssachen). Gegen die Entscheidung des Erstgerichtes steht den Parteien der Rechtszug an das im Instanzenzug übergeordnete Gericht (beim Bezirksgericht: Landesgericht, beim Landesgericht: Oberlandesgericht) zu. In manchen Fällen gibt es dann noch einen Rechtszug an den Obersten Gerichtshof als dritte Instanz.

Daten werden geladen...