SWK-Spezial Wegzugsbesteuerung
1. Aufl. 2016
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S. 76Wegzugsbesteuerung und „Funktionsverlagerung“
Gerhard Steiner/Sebastian Haselsteiner
1. „Konzernentstrickungstatbestand“ Funktionsverlagerung
1.1. Einleitung
Schon in der Fassung des EStG 1972 (siehe dazu die weiteren Ausführungen zu einem Urteil des VfGH in Kap 1.3.3.) regelte der § 6 Z 6 EStG den sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz („arm‘s length principle“ iSd Art 9 OECD-MA) im österreichischen Steuerrecht. Für Überführungen, Verlegungen bzw Verlagerungen von Wirtschaftsgütern, Betriebsstätten, Teilbetrieben oder gar ganzen Betrieben vom Inland ins Ausland war schon bisher aufgrund der Bestimmung des § 6 Z 6 lit a EStG jener Wert anzusetzen, der im Falle von Lieferungen oder sonstigen Leistungen zwischen vom Steuerpflichtigen völlig unabhängigen Betrieben anzusetzen gewesen wäre.
In Reaktion auf das EuGH-Urteil in der Rs Lasteyrie du Saillant wurde im Rahmen des AbgÄG 2004 mit Wirkung ab in § 6 Z 6 lit b Z 1 und 2 EStG das „Steueraufschubkonzept“ implementiert.
Voraussetzung für den Steueraufschub war jedoch einerseits, dass die Wirtschaftsgüter oder sonstigen Leistungen zwischen Betrieben bzw Betriebsstätten desselben Unternehmens innerhalb des EU- bzw EWR-Raumes mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe transferiert wurden. Andererseits war...