Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar mit Rechtsprechung

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3358-9

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Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 26 Untermietzins

Christian Weinzinger

Übersicht


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I.
Allgemeines
13
II.
Zulässige Höhe des Untermietzinses (Abs 1)
49
III.
Teilweise Untervermietung (Abs 2)
10, 11
IV.
Befristungsabschlag (Abs 3)
12, 13
V.
Teilunwirksamkeit, Präklusionsfrist (Abs 4)
14, 15

I. Allgemeines

1

Gegenständliche Bestimmung regelt im Wesentlichen die zulässige Höhe des Untermietzinses. Eine Untermiete im Sinne des MRG liegt gem § 2 Abs 2 erster Satz vor, wenn ein Mietvertrag mit einer Person geschlossen wird, die nicht unter § 2 Abs 1 angeführt ist, wenn also keine Hauptmiete vorliegt.

2

Der Untermietzins ist grundsätzlich „der Preis (§ 1094 ABGB) für die Gebrauchsüberlassung“ (Palten, Untermiete [2002] Rz 88). Er setzt sich zusammen aus

  • etwaigen Mietzinsbestandteilen gemäß § 15 Abs 1 Z 2 bis 4, das sind

    der auf den (Unter-)Mietgegenstand entfallende Anteil an den Betriebskosten und an den von der Liegenschaft zu entrichtenden laufenden öffentlichen Abgaben iSd § 21,

    der auf den (Unter-)Mietgegenstand entfallende Anteil an allfälligen ...

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