Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Erich/Marent/Preisl - Wohnungseigentumsgesetz

§ 6. Ausstattung mit Vorrichtungen zur Erfassung (Messung) der Verbrauchsanteile

Erich/Marent/Preisl

1

Jeder Wärmeabnehmer kann auch nachträglich eine Ausstattung mit Messvorrichtungen verlangen, soweit sonst keine Verpflichtung zur Ausstattung des Gebäudes mit Vorrichtungen zur Messung der Verbrauchsanteile (dazu Horvath, Heizkostenabrechnung Rz 338 ff) besteht, wenn jeder Wärmeabnehmer den Energieverbrauch iSd § 5 Abs 1 beeinflussen kann und sich die Wirtschaftlichkeit einer solchen Ausstattung aus einem Vergleich der dafür entstehenden Kosten mit dem daraus zu erzielenden Nutzen ergibt.

2

§ 6 ist auch dann anzuwenden, wenn zwar schon Messvorrichtungen vorhanden sind, diese aber zur zumindest annäherungsweisen Ermittlung der Verbrauchsanteile untauglich sind. Dann besteht eine Austauschpflicht. Das gilt nicht für bloße Verbesserungen, sondern nur bei Untauglichkeit; Verbesserungsarbeiten unterliegen weiterhin den Bestimmungen des § 4 MRG bzw § 29 WEG (Prader, WEG2 § 6 HeizKG Anm 1).

3

Das in § 6 normierte Recht jedes Wärmeabnehmers zur Erwirkung der Installation von Messvorrichtungen und die damit korrespondierende Installationspflicht des Wärmeabgebers ist nur eine Ausformung des in § 3 Abs 1 Z 2 angeführten Tatbestand...

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