Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

32. S. 817Muster eines Antrages eines Wohnungseigentümers, das Gericht möge eine allein von einem bestimmten Wohnungseigentümer getragene Beschlussfassung, der die Mehrheit der Miteigentumsanteile hat (Dominator) über die Abhaltung von Eigentümerversammlungen nur alle fünf Jahre als gesetzwidrig im Sinne des § 24 Abs 6 iVm § 30 Abs 2 WEG 2002 aufheben (§ 24 Abs 6 iVm § 30 Abs 2 WEG)

An das
Bezirksgericht Lienz
Hauptplatz 5
9900 Lienz/Tirol

Außerstreitige Wohnrechtssache


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Antragsteller:
Reinhold Seeberger, Mechanikermeister, Dolomitenstraße 11, 9900 Lienz
Antragsgegnerin:
Edith Wagner, Fachoberinspektorin, Dolomitenstraße 11, 9900 Lienz
wegen:
 
2-fach
1 Rubrik

 

ANTRAG

auf Aufhebung einer vom Dominator getragenen Beschlussfassung betreffend die Liegenschaft EZ 121 GB Lienz

-Seite 2-

 

A)

Das Wohnhaus Dolomitenstraße 11 in Lienz ist in EZ 121 Grundbuch 85020 Lienz verbüchert. Der Grundbuchskörper wird aus einem Grundstück gebildet, nämlich aus dem Grundstück 10. Die Fläche dieses Grundstücks beträgt 1.262 m2. Auf dem Gst 10 befindet sich das Wohnhaus Dolomitenstraße 11. Die Parteien sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft. Insgesamt sind 5 Wohnungen vorhanden. Die Antragsgegnerin Edith Wagner ist, wenn man ...

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