Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

17. S. 774Muster einer Benützungsregelung (Benützungsvereinbarung) nach § 17 WEG auf bestimmte Zeit (§ 17 Abs 1 WEG)

Benützungsvereinbarung

abgeschlossen zwischen

Alexander Egle, Angestellter, 6900 Bregenz, Kuhngasse 23, und Markus Egle, Angestellter, 6900 Bregenz, Kuhngasse 23.

wie folgt:

I. Eigentumsverhältnisse

Aufgrund des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom sind am Grundbuchskörper in EZ 561 GB 91119 Rieden

  • Markus Egle Eigentümer der 176/351-Miteigentumsanteile - B-LNR 1 , mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnungseigentumseinheit W 1 untrennbar verbunden ist;

  • Alexander Egle Eigentümer der 175/351-Miteigentumsanteile - B-LNR 2, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnungseigentumseinheit W 2 untrennbar verbunden ist;

Die Liegenschaft besteht aus den Gst 288/1 und .98, auf welchen das Haus Kuhngasse 23 errichtet ist.

II. Allgemeine Teile der Liegenschaft

Aufgrund des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom dienen das Stiegenhaus, der Kellergang mit Vorraum, die Waschküche, der Geräteraum im Kellergeschoß sowie der Garten samt Hofraum der allgemeinen Benützung der Liegenschaftseigentümer und stehen nicht im Wohnungseigentum eines der Vertragspartner.

Die Vertragspartner kommen hiermit üb...

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