BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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§ 29 Veranlagungsbestimmungen
Schrifttum
Binder/Schifko, Abfertigung Neu2, 183 f.; Gruber/Schöngrundner, Abfertigung NEU2, 88 ff.; Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung NEU, 150 ff.; Leutner/Achitz/Farny/Wöss, Abfertigung neu, 150 ff.; Mayr/Resch, Abfertigung neu, 217 ff.; Pinner in Mitarbeitervorsorgekasse, 77 ff.; Tomandl/Achatz/Mazal, Abfertigung Neu, 138 ff.
Übersicht
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Rz. | |||||
I. | Festlegung der Veranlagungsbestimmungen | ||||
II. | Inhalt der Veranlagungsbestimmungen | ||||
III. | Gewinnzuweisung und Veranlagungsbestimmungen |
I. Festlegung der Veranlagungsbestimmungen
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Die BV-Kasse hat nach § 29 Abs. 1 Veranlagungsbestimmungen zu erstellen. Diese haben das Rechtsverhältnis der Anwartschaftsberechtigten zur BV-Kasse sowie zur Depotbank zu regeln. Vorbild für diese Vorschrift war die Regelung der Fondsbestimmungen im InvFG.
Die BV-Kasse hat für jede VG Veranlagungsbestimmungen aufzustellen. Auf Grund der besonderen Bedeutung dieser Veranlagungsbestimmungen ist die Zustimmung des Aufsichtsrates sowie der Depotbank notwendig. Weiters sind die Veranlagungsbestimmungen der FM...