Marat

MSchG | Mutterschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4226-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Marat - MSchG | Mutterschutzgesetz

§ 8 Verbot der Leistung von Überstunden

Eva-Maria Marat

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Beschäftigungsverbot
24
III.
Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern
5
IV.
Arbeitszeit bei Dienstreisen
68

I. Allgemeines

1

Die Arbeitszeitgrenzen für die Mehrzahl der Arbeitnehmer sind im AZG festgelegt, wobei verschiedenste Arbeitszeit-Modelle und unterschiedliche Grenzen für Normalarbeitszeit und für Überstunden möglich sind (siehe die Publikationen und Übersichtstabellen auf der Homepage der Arbeitsinspektion).

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Service/Publikationen/Merkblaetter-_Broschueren_und_Studien.html#heading_Arbeitszeit__Arbeitsruhe []

Grundsätzlich gilt eine maximale tägliche Normalarbeitszeit von acht Stunden und eine maximale wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden, wobei letztere in den meisten Kollektivverträgen herabgesetzt wurde (zB auf 38,5 Stunden).

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Arbeitszeit-_Arbeitsruhe/Arbeitszeit/Grundsaetzliches_zur_Arbeitszeit.html []

II. Beschäftigungsverbot

2

Für werdende und stillende Mütter gilt – egal in welchem Arbeitszeit-Modell die Arbeitnehmerin vor Eintritt der Schwangerschaft gearbeitet hat – eine maximale tägliche Arbeitszeit von neun und eine ma...

Daten werden geladen...