Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 43 Gerichtlich strafbare Handlungen

Martin Stricker

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
13
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
4
B.
Tatmittel
5
C.
Tathandlung
610
III.
Innere Tatseite
11, 12
IV.
Tätige Reue
1315
V.
Strafe
VI.
Verfall
VII.
Konkurrenzen
18, 19

I. Allgemeines

1

Die Strafbestimmung des § 43 stammt aus dem Jahr 2010. In diesem Jahr trat das – mittlerweile novellierte – SprG in Kraft (BGBl I 2009/121). Das Vorgängergesetz stammte aus dem Jahr 1935, weshalb eine Neuregelung einerseits aus inhaltlichen Gründen notwendig erschien und andererseits auch formal erforderlich war, weil das Vorgängergesetz aufgrund des 1. Bundesrechtsbereinigungsgesetzes (BGBl I 1999/191) außer Kraft getreten war (ErläutRV 331 BlgNR 24. GP 1).

2

§ 43 ist eine Blankettstrafnorm (s Kienapfel/Höpfel/Kert, AT16 Rz 12.22 ff; Triffterer, AT2 59; Lewisch, Verfassung und Strafrecht [1993] 76), weil sich das Tatbild nur durch die Zusammenschau der Strafbestimmung mit anderen Normen des SprG ergibt (etwa hinsichtlich der erforderlich...

Daten werden geladen...