Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 153e Umfang der begleitenden Kontrolle

Ritz/Koran

1

§ 153e Abs 1 (idF BGBl I 2018/62) hatte eine taxative Aufzählung der von der begleitenden Kontrolle umfassten Abgabenarten vorgenommen. Mit BGBl I 2019/104 wurde diese Aufzählung durch einen Verweis auf die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe ersetzt.

2

Wie bereits nach der ab geltenden Rechtslage sind Zölle, Verbrauchsteuern sowie Gebühren und Verkehrsteuern nicht von der begleitenden Kontrolle erfasst; dies ergibt sich nunmehr aus § 62 Abs 2. Nicht zuletzt aus § 62 ergibt sich weiters, dass die begleitende Kontrolle keine Landes- und Gemeindeabgaben (zB Kommunalsteuer) umfassen kann.

3

Die begleitende Kontrolle umfasst nicht von der Lohnsteuerprüfung umfasste Abgaben.

Von der Lohnsteuerprüfung gem § 86 Abs 1 EStG 1988 (idF BGBl I 2018/98) umfasste Abgaben sind:

4

Es besteht kein Wahlrecht des Unternehmers, nur bestimmte Abgaben der begleitenden Kontrolle zu unterwerfen (Furherr/Vock in Brandl/Macho/Schrottmeyer/Vock, Begleitende Kontrolle, 122).

5

Nach § 153f Abs 2 darf ab Rechtskraft des Bescheides über die Verfügung des Wechsels (§ 153d Abs 1...

Daten werden geladen...