Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 256

Ritz/Koran

Erlässe: Zurücknahme von Berufungen, SWK 2004, S 936; Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen, Abschn 2.2.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Wesen und Form der Zurücknahme (§ 256 Abs 1)
17
II.
Einschränkung des Beschwerdebegehrens
8, 9
III.
Zurücknahme bei Beitrittserklärung
IV.
Folgen der Zurücknahme
1116

I. Wesen und Form der Zurücknahme (§ 256 Abs 1)

1

Anbringen zur Geltendmachung von Rechten können, bevor über sie rechtskräftig entschieden ist, grundsätzlich zurückgenommen werden (siehe § 115 Rz 3). § 256 regelt die Zurücknahmemöglichkeit von Beschwerden ausdrücklich und beschränkt den Zeitraum, bis zu dessen...

Daten werden geladen...