Feil/Friedl/Bayer

WEG | Wohnungseigentumsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2435-8

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Feil/Friedl/Bayer - WEG | Wohnungseigentumsgesetz

§ 16 Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts

Erich Feil/Hans Friedl

Übersicht


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I.
Vorbemerkungen
1
II.
Änderungsrecht
2
III.
Begriff und Wesen der Änderung
3–5
IV.
Umfang des Änderungsrechts und Interessenabwägung
6, 7
V.
Änderungen am eigenen WE-Objekt (Abs 2 Z 1)
8
VI.
Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen
9–15
VII.
Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses
16, 17
VIII.
Gefahr für die Sicherheit von Personen, des Hauses oder von anderen Sachen
18, 19
IX.
Änderung des Nutz- und Verkehrswerts
20
X.
Widmungsänderung
21–26
XI.
Inanspruchnahme allgemeiner Teile (Abs 2 Z 2)
27–29
XII.
Verkehrsüblichkeit
30
XIII.
Wichtige Interessen
31
XIV.
Hörfunk und Fernsehempfang
32
XV.
Inanspruchnahme anderer WE-Objekte (Abs 2 Z 3)
33
XVI.
Behördliche Bewilligung (Abs 2 Z 4)
34
XVII.
Durchsetzung des Änderungsrechts
35, 36
XVIII.
Duldungs- und Instandhaltungspflichten nach Abs 3 (Sanierungspflichten)
37–40

I. Vorbemerkungen

1

Die Bestimmung des § 16 entspricht weitgehend dem § 13 WEG 1975 (MietSlg 57.456; Zak 2012/601, 316 = NZ 2012/111, 301). Mit dem neu gewählten Titel „Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts“ wurde der von mancher Seite (etwa Call, Glossen zu wobl 1998/51 und wobl 1998/50; Dirnbacher, WEG 2000, 76) ...

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