Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 312 Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen

Christoph Aichinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Tatsubjekt
1
II.
Tatobjekt
2
III.
Äußere Tatseite
38
IV.
Innere Tatseite
9
V.
Strafe
VI.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
11, 12

I. Tatsubjekt

1

Täter kann nur sein, wer Beamter (iSd § 74 Z 4) ist (echtes Amtsdelikt).

II. Tatobjekt

2

Geschützt sind:

1.

Gefangene, ds Strafgefangene, Untersuchungsgefangene, Personen in gerichtlicher oder sicherheitsbehördlicher Verwahrungshaft, in Auslieferungshaft oder in Schubhaft, weiters Verwaltungsstrafgefangene und von Sicherheitsorganen gemäß § 35 VStG Festgenommene, nicht aber „Manövergefangene“ im Zuge einer Truppenübung des Bundesheeres (SSt 50/54 = EvBl 1980/55 = RZ 1980/23 = ÖJZ-LSK 1979/366);

2.

sonst auf behördliche Anordnung Verwahrte, ds insb die Insassen einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher und für gefährliche Rückfallstäter, aber auch Personen, die nach den Bestimmungen des Unterbringungsgesetzes (BGBI 1990/155) gegen oder ohne ihren Willen in einer Krankenanstalt angehalten werden, Personen, die sich (gemäß § 93 Abs 4 StPO oder § 325 ZPO) in Beugehaft befinden, sowie solche, über die im Rahmen der Sitzungspolizei des Vorsitzenden/Einzelrichters eine Freiheitsstrafe nach § 233 Abs 3 StPO verhängt wurde...

Daten werden geladen...