Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 92 Rechtsverhältnisse der Liquidatoren und der Gesellschaft

Gellis

1

Nach Abs 1 sind die Vorschriften über die Geschäftsführer auf Liquidatoren sinngemäß anzuwenden (dazu GesRZ 1980, 90), soweit aus dem Gesetz und dem Zweck der Liquidation sich nichts anderes ergibt (Abs 2). Es kommen für Liquidation und Liquidatoren die ausdrücklichen gesetzlichen Anordnungen zur Geltung und alle anderen Gesetze, wenn und so weit mit dem Zweck vereinbar. Nicht bloß die in diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen sind so sinngemäß anzuwenden, sondern alle anderen Gesetze. – Siehe Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 91 Rz 4.

Das Gericht kann in dringenden Fällen auf Antrag jedes Beteiligten einen Notliquidator für die GmbH bestellen, der ein Interesse an der ordnungsgemäßen Vertretung der Gesellschaft hat (SWK 2004, W 106 = SWK 2004, 998 = GeS 2004, 311 = JUS Z/3782 = ÖJZ-LSK 2004/188 = EvBl 2004/165, 764 = RdW 2004/489, 544 = ecolex 2004/443, 951; RdW 2005/377, 358 = AnwBl 2006, 429). Die Auswahl des Notgeschäftsführers obliegt dem Gericht. Der Antragsteller hat insofern keine Einflussmöglichkeit (RIS-Justiz RS0118770). Abgesehen davon dürfen auch im außerstreitigen Verfahren gemäß § 10 AußStrG im Rechtsmittelverfahren nur jene n...

Daten werden geladen...