Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

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Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 16a Rücktritt der Geschäftsführer

Gellis

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Nach § 16a Abs 1 ist der Rücktritt (bedingungsfeindliche Willenserklärung: Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 16a Rz 3; Umfahrer, GmbH6 Rz 211) des Geschäftsführers (uzw jedes Geschäftsführers, gleichgültig, ob es sich um einen Geschäftsführer mit selbständiger oder kollektiver Vertretungsbefugnis oder auch um einen Notgeschäftsführer handelt: NZ 2001, 237) jederzeit (unbeschadet der Entschädigungsansprüche der Gesellschafter ihnen gegenüber) zulässig (RdW 2005/774, 703 = ARD 5685/2006). Ein Geschäftsführer kann seine Funktion selbst dann niederlegen und seine Löschung aus dem Firmenbuch beantragen, wenn es sich bei ihm um den einzigen Geschäftsführer, ja selbst um den einzigen geschäftsführenden Gesellschafter handelt (OLG Wien , 28 R 61/98s). Ansprüche aus anderen Rechtsverhältnissen werden durch den Rücktritt nicht berührt. Die sofortige Wirksamkeit des Rücktritts tritt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ein, sonst erst nach Ablauf von 14 Tagen (dazu Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 16a Rz 7 und § 16 Rz 38; Szöky, GeS 2003, 156; Weigand, NZ 2003, 86; NZ 2001, 237). Der Rücktritt ist an die Generalversammlung zu richten, wenn dies in der Tages...

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