Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4458-5

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Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 2 Hilfe

Paul Haslinger

Übersicht


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I.
Allgemeines
15
II.
Fixwerte
6, 7
III.
Herbeischaffung von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens
810
IV.
Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände
V.
Pflege der Leib- und Bettwäsche
VI.
Beheizung des Wohnraumes
1319
VII.
Mobilitätshilfe im weiteren Sinn
2022

I. Allgemeines

1

Der Begriff der Hilfe ist auf solche Handlungen (Verrichtungen) beschränkt, die eine unmittelbar drohende Verwahrlosung verhindern sollen, wie sich aus dem dortigen Katalog (speziell Herbeischaffung von Nahrungsmitteln, Pflege der Wäsche, Beheizung des Wohnraums) ergibt (RS0110811).

2

Mit der Definition von Hilfe als aufschiebbare Verrichtungen anderer Personen soll nur ausgedrückt werden, dass die hier betroffenen Verrichtungen eine gewisse zeitliche Planung und Vorausschau ermöglichen (10 ObS 255/02a).

3

Die Aufzählung der Hilfsverrichtungen in Abs 2 ist taxativ (10 ObS 321/99z). Gegen die Gesetzmäßigkeit der Bestimmungen der Abs 2 und 3 bestehen keine verfassungsmäßigen Bedenken (RS0108440).

4

Ein vom Betroffenen geltend gemachter Bedarf für die Schneeräumung und Wegfreihaltung kann nicht berücksichtigt werden, weil diese Tätigkeiten nicht zu den taxativ aufg...

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