Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4458-5

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Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 7 Zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen

Paul Haslinger

1

Die jeweilige Betreuungsmaßnahme muss unverzüglich, dh ohne unnötigen Aufschub, erbracht werden. Diese zeitlich unkoordinierbaren Betreuungsmaßnahmen müssen bei Tag und bei Nacht erforderlich sein (SV-Slg 68.057).

2

Siehe auch § 4 BPGG Punkt V.B.

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