Christoph Denk/Gudrun Fritz-Schmied/Christine Mitter/Thomas Wohlschlager/Horst Wolfsgruber

Externe Unternehmensrechnung

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3324-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Externe Unternehmensrechnung (5. Auflage)

S. 71

A. Überblick

Abb. 4.1: Aufbau einer Unternehmensbilanz

Relevante Gesetzesstellen

§ 195 UGB, § 196 Abs. 1 UGB, § 198 Abs. 2 – 7 UGB, § 199 UGB, § 203 Abs. 5 UGB, § 224 UGB, § 237 Abs. 1 Z. 3 UGB

B. Basiswissen

4.1. Inhalt und Gliederung der Bilanz

Gemäß § 196 Abs. 1 UGB hat die Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Diese allgemeine Vorschrift über den Inhalt der Bilanz wird durch § 198 Abs. 1 UGB inhaltlich präzisiert. Entsprechend dieser Vorschrift sind von Unternehmern

  • das Anlagevermögen,

  • das Umlaufvermögen,

  • das Eigenkapital,

  • die Rückstellungen,

  • die Verbindlichkeiten und

  • die Rechnungsabgrenzungsposten

gesondert auszuweisen und unter Bedachtnahme auf die Generalnorm des § 195 UGB aufzugliedern (d.h. eine den GoB entsprechende, klare und übersichtliche Aufstellung).

S. 72Für Kapitalgesellschaften gelten gemäß § 224 UGB die nachstehend detaillierten Mindestgliederungsvorschriften. Ein Großteil der Einzelunternehmen und Personengesellschaften verwendet jedoch, ohne dazu verpflichtet zu sein, die Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften.

(2

Aktivseite

A.

Anlagevermögen

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

1.

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen

2.

Geschäfts(Firmen)wert

3.

ge...

Daten werden geladen...