Feil/Friedl/Bayer

GBG | Grundbuchsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2308-5

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Feil/Friedl/Bayer - GBG | Grundbuchsgesetz

§ 10

Erich Feil/Harald Friedl

1

Nach § 10 GBG kann die Einverleibung des Eigentumsrechts entweder auf den ganzen Grundbuchskörper für einen Eigentümer (RPflSlgG 691) allein oder für mehrere Miteigentümer nach im Verhältnis zum Ganzen bestimmten Anteilen erfolgen. Miteigentum ist nicht nach Befugnissen geteiltes, sondern gemeinschaftlich zu gleichen Rechten (Bruchteilen, Quoten) ausgeübtes Eigentum. Die Einverleibung des Eigentumsrechts geschieht im Eigentumsblatt, wobei bei der Einverleibung des Miteigentumsrechts die Anteile in Ziffern ersichtlich zu machen sind. Die Einverleibung des Miteigentumsrechts an einem physischen Bestandteil einer Liegenschaft (an einem Grundstück eines aus mehreren Grundstücken bestehenden Grundbuchskörpers) ist unzulässig. Wird derartiges angestrebt, müsste das betroffene Grundstück abgeschrieben, eine neue Einlage eröffnet und in dieser neuen Einlage das Eigentumsrecht einverleibt werden.

2

Beim Wohnungseigentum besteht zusätzlich zum Miteigentumsanteil das ausschließliche dingliche Recht, eine selbständige Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit ausschließlich zunutzen und hierüber allein zu verfügen. Das Wohnungseigentumsrecht als besondere Form des Miteigentums kann nur am ganz...

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