Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 187 Pensionsinvestmentfonds

Andrei Bodis/Tatjana Polivanova-Rosenauer

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 187:

Zum 4. Teil (Steuern): In diesem Teil werden die steuerlichen Bestimmungen für Investmentfonds geregelt, wobei inhaltlich die §§ 40 bis 42 InvFG 1993 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011 übernommen werden.

Normenüberblick zu § 187 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
§ 41
Europarechtliche Grundlagen
Parallel-§§ in Deutschland
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

1

Zum Begriff des Pensionsinvestmentfonds (PIF), insbesondere den aufsichsrechtlichen Rahmenbedingungen, wird auf die §§ 168 ff und ihre Kommentierung verwiesen.

2

Die Bestimmung entspricht vollinhaltlich der Norm des § 41 InvFG 1993. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist grundsätzlich die Vorschrift des § 186 anzuwenden; § 187 hat den Charakter einer lex specialis.

3

PIF werden überwiegend im Rahmen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge eingesetzt; aufgrund der Abschaffung der steuerlichen Begünstigungen des § 108b Abs 2 EStG durch das Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005 (BGBl I 2005/103) haben PIF im Rahmen der privaten Pensionsvorsorge hingegen keine Bedeutung.

4

Die prämienbegünstigte Zuk...

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