Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 51d Zusatzbeitrag für Angehörige

Johannes Derntl

1

Die Mitversicherung von Angehörigen iSd § 123 ist seit BGBl I 2000/142 grds beitragspflichtig. Die Rechtsvorschriften über die Pflichtversicherung sind anwendbar: Es besteht somit keine Wahlfreiheit oder bloße Option zur Selbstversicherung. Für den Zusatzbeitrag ist die aktuelle monatliche BGL der versicherten Person maßgeblich (59 BlgNR 26. GP 18). Die Rsp betont, dass inhaltlich keine Pflichtversicherung vorliegt (). Die missverständliche Feststellung des VwGH, dass die Inanspruchnahme der Mitversicherung nicht zwingend sei (Ra 2017/08/0137), heißt nicht, dass die Möglichkeit eines Opting-Out vorliegt, wofür das ASVG gar keinen Anhaltspunkt bietet. Es soll damit vielmehr untermauert werden, dass eine von der Erwerbstätigkeit „losgelöste Pflichtversicherung“, welche die Grenzen des Kompetenztatbestands Sozialversicherungswesen gem Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG überschreitet, nicht normiert wurde. Solange der Ehegatte weder kraft Gesetzes krankenversichert ist, noch von einer Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtlichen DG betreut wird, besteht die Beitragspflicht gem § 51d und kommt eine „Abmeldung“ von dieser nicht in Betracht. Zum Ende einer M...

Daten werden geladen...