Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 252 Kinder

Martin Sonntag

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Kindeseigenschaft (Abs 1)
A.
Wahlkinder (Z 1)
2
B.
Hausgemeinschaft bei Stiefkindern und Enkeln (Z 4 und 5)
37a
III.
Schul- oder Berufsausbildung (Abs 2 Z 1)
A.
Ausbildung
8
1.
Schulausbildung
9, 10
2.
Berufsausbildung
1112a
B.
Überwiegende Beanspruchung
1.
Regelungszweck
1315
2.
Kriterien der überwiegenden Beanspruchung
1619
3.
Einkünfte/Selbsterhaltungsfähigkeit
2022
4.
Präsenz-/Zivildienst, Ferien
2325
C.
Ernsthaftes und zielstrebiges Betreiben des Studiums (lit b)
2629
IV.
Freiwillige Tätigkeiten (Abs 2 Z 2)
V.
Erwerbsunfähigkeit (Abs 2 Z 3 und Abs 3)
A.
Zeitpunkt des Eintrittes
3031
B.
Kriterien
32, 33

I. Allgemeines

1

Im Leistungsrecht der PV knüpfen die §§ 260, 262, 264 Abs 10, 269 und 293 Abs 1 an den Kindesbegriff des § 252 an, im Leistungsrecht der UV §§ 175 Abs 2 Z 10, 207, 215 Abs 4 und 218. Für die KV treffen § 123 Abs 2, 4 und 5 eine eigene Regelung; hins Kindererziehungszeiten in der PV vgl § 227a Abs 2.

II. Kindeseigenschaft (Abs 1)

A. Wahlkinder (Z 1)

2

Zur Wahlkindschaft vgl §§ 191 ff ABGB. Zum relevanten Beginn vgl bei § 227a.

B. Hausgemeinschaft bei Stiefkindern und Enkeln (Z 4 und 5)

3

Wesentlich für eine Hausgemeinschaft ist nicht die Wohnungsgemeinschaft, sondern das...

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