B-KUVG § 31. Entstehen der
Leistungsansprüche, BGBl. Nr. 200/1967, gültig ab 01.07.1967
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen über Leistungsansprüche
§ 31. Entstehen der Leistungsansprüche
Die Ansprüche auf die Leistungen nach diesem Bundesgesetz entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.
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