B-KUVG § 31. Entstehen der Leistungsansprüche, BGBl. Nr. 200/1967, gültig ab 01.07.1967

ZWEITER TEIL Leistungen

ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen über Leistungsansprüche

§ 31. Entstehen der Leistungsansprüche

Die Ansprüche auf die Leistungen nach diesem Bundesgesetz entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.

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